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Mitarbeit an Ihrem Erfolg



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Die Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Aufgrund der Kooperation mit Berufskollegen in ähnlicher Kanzleistruktur und dem damit verbundenen Synergieeffekt gebündelten Expertenwissens ist auch die Übernahme und sorgfältige Bearbeitung von gesellschafts- oder oder steuerrechtlichen Mandaten oder wirtschaftsrechtlicher Vertragsangelegenheiten möglich.

Service

Wer anwaltlichen Rat sucht, möchte mit diesem Schritt Erfolg haben und seine Chancen einschätzen können. Frau Rechtsanwältin Trippel geht auf diese Belange des Mandaten ein.

Aktives Zuhören, klarer Ausdruck, aktuelles Wissen und enger Kontakt zum Mandanten sind dabei unverzichtbar. Schriftsätze werden verständlich formuliert und in der Regel mit dem Mandanten vor Versendung durchgesprochen. Risiken werden beim Namen genannt. Häufig ist der Erfolg im Verhandlungsweg wirtschaftlich größer als im Gerichtssaal, hierzu bedarf es einer vertrauensvollen Abstimmung zwischen Anwalt und Mandant

Kosten

Der Mandant ahnt es: ein Anwalt kostet Geld.

Die Kanzlei Trippel bietet neben der Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für ihre Leistung auch die Möglichkeit der Vergütungsvereinbarung zu attraktiven Stundensätzen.

In arbeitsrechtlichen Fragen erfolgt in außergerichtlichen Angelegenheiten und in gericht-lichen Angelegenheiten bis einschließlich der ersten Instanz (Arbeitsgericht) keine Kostenerstattung durch den unterliegenden Teil. Dies führt zwar zunächst zu einer Kostenbelastung, diese ist in ihren Risiken jedoch überschaubar, da im Falle des Unterliegens auch der Gegner seine Kosten nicht verlangen kann.

Gerichtsgebühren werden nach dem Gerichtskostengesetz erhoben.



E-Mail: rechtsanwaeltin-trippel@t-online.de

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